Allgemeintarif-Kunden wechseln
zwingend mit Netzinhaber
Stuttgart, 31. August. Allgemeintarif-Kunden wechseln beim Netzverkauf
zwingend zum neuen Netzinhaber mit hinüber, urteilte das
Baden-Württembergische Oberlandesgericht am 30. August. Die EnBW als
Netzveräusserin hatte sich auf den Standpunkt gestellt, alleine das Netz
wechsle die Hand, nicht aber die Stromkunden. Dieser Auffassung
widersprach das OLG nun. Die Schwarzwald-Gemeinde Villingen-Schwenningen
(82'000 Einwohner) hatte im vergangenen Jahr ihr Ortsnetz von den EnBW für 18 Mio. Euro (Sfr.
28 Millionen) zurückgekauft, um es den Stadtwerken einzugliedern.
Im Gegensatz zu Deutschland geht
gegenwärtig die Gemeinde Biberist davon aus, dass im Falle der
Netzübernahme von der AEK Energie AG die Allgemeinkunden bei der AEK
verbleiben können.
Karlsruhe, 5. September. EnBW hat
gegen das Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
EnBW
Stadtwerke
Villingen-Schwenningen
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