Energieszene Recht (26.09.2005 ) Pressebüro 2005 © Marc Gusewski, Liestal

Allgemeintarif-Kunden wechseln zwingend mit Netzinhaber


Stuttgart, 31. August. Allgemeintarif-Kunden wechseln beim Netzverkauf zwingend zum neuen Netzinhaber mit hinüber, urteilte das Baden-Württembergische Oberlandesgericht am 30. August. Die EnBW als Netzveräusserin hatte sich auf den Standpunkt gestellt, alleine das Netz wechsle die Hand, nicht aber die Stromkunden. Dieser Auffassung widersprach das OLG nun. Die Schwarzwald-Gemeinde Villingen-Schwenningen (82'000 Einwohner) hatte im vergangenen Jahr ihr Ortsnetz von den EnBW für 18 Mio. Euro (Sfr. 28 Millionen) zurückgekauft, um es den Stadtwerken einzugliedern.

Im Gegensatz zu Deutschland geht gegenwärtig die Gemeinde Biberist davon aus, dass im Falle der Netzübernahme von der AEK Energie AG die Allgemeinkunden bei der AEK verbleiben können.

 

Karlsruhe, 5. September. EnBW hat gegen das Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

 

EnBW

 

Stadtwerke Villingen-Schwenningen